Spice

Bei „Spice“ handelt es sich um Mischungen aus getrockneten Pflanzenteilen, die als Räuchermischungen deklariert werden, tatsächlich aber als Ersatz für Cannabisprodukte Verwendung finden und als neue „Modedroge“ gelten. Für Konsumenten ist nicht erkennbar, ob den Kräutermischungen synthetische, hochpotente Wirkstoffe zugesetzt wurden.

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe sind seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft. Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt. Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. .

 

Wirkung:

Wie gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts belegen, enthält „Spice“ als Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids „CP-47,497“. Dieser Vertreter aus der Gruppe der so genannten „nicht klassischen“ Cannabinoide weist strukturelle Ähnlichkeiten mit dem Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, dem delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) auf, besitzt aber eine gegenüber THC um ein Vielfaches erhöhte pharmakologische Potenz.

Das bisher in den Medien als alleiniger Wirkstoff in „Spice“ genannte cannabimimetische Aminoalkylindol „JWH-018“ konnte lediglich in einigen von der Rechtsmedizin Freiburg und dem Bundeskriminalamt untersuchten „Spice“-Proben in vergleichsweise niedriger Konzentration nachgewiesen werden. In anderen „Spice“-ähnlichen Kräutermischungen war hingegen „JWH-018“ als Hauptwirkstoff enthalten.

 

Risiken:

 

Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie die ungleichmäßige Verteilung der Wirkstoffe in den Kräutermischungen bergen das Risiko von Überdosierungen nach dem Rauchen von „Spice“ und vergleichbaren Produkten. Von einem mindestens mit Cannabis vergleichbaren Suchtpotenzial ist auszugehen. Weiterhin können durch den Verbrennungsprozess beim Rauchen sowie durch Umsetzungen der Wirkstoffe im Körper toxische und potentiell krebserregende bzw. krebsfördernde Produkte gebildet werden. Es besteht somit eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für die Konsumenten. (Quelle: BKA)